eRechnung

Stand: 04.09.2024, alle Angaben ohne Gewähr.

Als E-Rechnung gilt künftig nur noch eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Für Empfänger und Ersteller gelten unterschiedliche Anforderungen, Fristen und natürlich Ausnahmen.

Quintessenz

Vorab: Alles halb so wild!

Ab 01.01.2025 benötigt man ein Programm, um eRechnungen lesbar zu machen. Alles weitere kommt mit einem Update Ihrer Faktura quasi von alleine.

  • Format ZUGFeRD
    ist eine Kombination von PDF (direkt lesbar) und Rechungsdaten. Zur Prüfung, ob Rechungsdaten und PDF übereinstimmen, braucht es zusätzlich ein sogenanntes Validierungs-Programm.
  • Format XRechnunq
    Eine *.XML-Datei (Textdatei) die direkt nur schwer lesbar ist. Zur Anzeige und Prüfung existieren kostenfreie Programme. Bei Bedarf sprechen Sie mich bitte an!

Allgemein

  • Es ist keine PDF-Datei oder ähnliches gemeint!
  • Es braucht schon spezielle Programme um eine eRechnung überhaupt lesbar darzustellen.
  • Für den Empfang sind 2 verschiedene Formate vorgeschrieben.
  • Alle Formate müssen vom Empfänger gelesen werden können.
  • Beim Senden einer eRechnung darf man sich für eines der Formate entscheiden.
  • Es gilt, was in der eRechnung steht, nicht das, was eine (nur begleitende) PDF anzeigt!
  • Immerhin: eine eRechnung lässt sich mit einer PDF-Datei automatisch kombinieren.

Kurzfassung

  • Empfangspflicht ab 01.01.2025
    Erstellpflicht ab 01.01.2027 bzw. 01.01.2028
  • Die Formate heißen XRechnunq und ZUGFeRD (ohne 'P'). Sie können in PDF-Dateien eingebettet werden.
  • Für den Empfang benötigt man ein neues Programm.
  • Für die Erstellung eine neue Version der Faktura.

Rechnungen an Privat-Kunden

  • Rechnungen an Privat-Kunden müssen dauerhaft(!) nicht als eRechnung erstellt werden. Was aber nur bedeutet, das zukünftig beide Formen in einer PDF-Datei kombiniert werden müssen.

Empfänger

  • Stichtag 01.01.2025
    Alle inländischen Unternehmen müssen eRechungen entgegennehmen und verarbeiten können (also zumindest auf dem Bildschirm anzeigen).

Ersteller

  • Stichtag 31.12.2026
    Papierrechnungen dürfen bis dahin weiter versendet werden. PDF etc. nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.
    Ätzend! Wie war das noch mit Umweltschutz und Papier sparen ??
  • Stichtag 01. Januar 2027
    Vorjahresumsatz >= 800.000,00 € → ab diesem Datum müssen eRechnungen erstellt werden. Sonst Papier, PDF.
  • Stichtag 01. Januar 2028
    Ab diesem Datum müssen Alle (auch Kleinunternehmer) eRechnungen erstellen.